Art. 1 § 7 K-LSG

Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei (Slowakei)

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1993 bis 31.12.9999

Die tschecho-slowakische Regierung verpflichtet sich, unter keiner wie immer gearteten Begründung militärische Kräfte auf das Südufer der Thaya (in der in Betracht kommenden Grenzstrecke) zu verschieben und auf diesem Thayaufer irgendwelche militärische Befestigungsarbeiten durchführen zu lassen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1993 bis 31.12.9999

Die tschecho-slowakische Regierung verpflichtet sich, unter keiner wie immer gearteten Begründung militärische Kräfte auf das Südufer der Thaya (in der in Betracht kommenden Grenzstrecke) zu verschieben und auf diesem Thayaufer irgendwelche militärische Befestigungsarbeiten durchführen zu lassen.

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