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Die Organe der Bundespolizei haben an der Vollziehung des § 1 Abs.1, der §§ 2§§ 1, 2, 3a, 3b Abs. 3 und 4 sowie des § 3d mitzuwirken durch Die Organe der Bundespolizei haben an der Vollziehung des Paragraph eins, Absatz ,, der Paragraphen eins,, 2,, 3a, 3b Absatz 3 und 4 sowie des Paragraph 3 d, mitzuwirken durch
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 88/2005, LGBl. Nr. 88/2005LGBl. Nr. 128/2024Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 88 aus 2005,, Landesgesetzblatt Nr. 128 aus 2024,
Die Organe der Bundespolizei haben an der Vollziehung des § 1 Abs.1, der §§ 2§§ 1, 2, 3a, 3b Abs. 3 und 4 sowie des § 3d mitzuwirken durch Die Organe der Bundespolizei haben an der Vollziehung des Paragraph eins, Absatz ,, der Paragraphen eins,, 2,, 3a, 3b Absatz 3 und 4 sowie des Paragraph 3 d, mitzuwirken durch
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 88/2005, LGBl. Nr. 88/2005LGBl. Nr. 128/2024Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 88 aus 2005,, Landesgesetzblatt Nr. 128 aus 2024,