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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch § 264 Z 6 BG, BGBl. Nr. 129/1958)Anmerkung, Absatz 3, aufgehoben durch Paragraph 264, Ziffer 6, BG, Bundesgesetzblatt Nr. 129 aus 1958,)
(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch § 264 Z 6 BG, BGBl. Nr. 129/1958)Anmerkung, Absatz 3, aufgehoben durch Paragraph 264, Ziffer 6, BG, Bundesgesetzblatt Nr. 129 aus 1958,)