Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz (K-SVFG) Fundstelle

Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.9999
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2023
  3. § 0 gültig von 14.01.2015 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2015
  4. § 0 gültig von 18.11.2010 bis 13.01.2015
  5. § 0 gültig von 01.01.2001 bis 17.11.2010

1. Abschnitt
Allgemeines

§ 1.

Geltungsbereich

§ 2.

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
Künstler-Sozialversicherungsfonds

§ 3.

Errichtung

§ 4.

Aufgaben

§ 5.

Aufbringung der MittelFinanzierung

§ 5a

Abgaben

§ 6.

Organe des Fonds

§ 7.

Kuratorium

§ 8.

Aufgaben des Kuratoriums

§ 9.

Sitzungen und Beschlüsse des Kuratoriums

§ 10.

Geschäftsführer

§ 11.

Künstlerkommission

§ 12.

Verschwiegenheitspflicht

§ 13.

Elektronische Datenverarbeitung, Datenübermittlungen

§ 14.

Abgabenbefreiung

§ 15.

Aufsicht

3. Abschnitt
Beitragszuschüsse des Fonds

§ 16.

Zuschüsse zu Beiträgen der gesetzlichen Sozialversicherung (Anm.: Zuschüsse zu Beiträgen in die gesetzliche Sozialversicherung)

§ 17.

Anspruchsvoraussetzungen

§ 18.

Höhe des Beitragszuschusses

§ 19.

Entstehen und Ende des Anspruches auf Beitragszuschuss

§ 20.

Entscheidung über den Anspruch auf Beitragszuschuss

§ 21.

Auszahlung des Beitragszuschusses

§ 22.

Melde- und Mitwirkungspflichten der Zuschussberechtigten

(Anm.: § 22a.

Meldung des Ruhens der selbständigen künstlerischen Erwerbstätigkeit)

§ 23.

Rückzahlung der Beitragszuschüsse

§ 24.

Mitwirkung der Sozialversicherungsträger

§ 25.

Mitwirkung der Abgabenbehörden des Bundes

4. Abschnitt
Beihilfen an Künstlerinnen/Künstler

§ 25a.

Zweck der Beihilfen

§ 25b.

Richtlinien für die Gewährung der Beihilfen

§ 25c.

Gewährung der Beihilfen

§ 25d.

Beirat für die Gewährung der Beihilfen

5. Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 26.

Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 27.

Vorbereitende Maßnahmen

§ 28.

Verweisungen

§ 29.

Personenbezogene Bezeichnungen

§ 30.

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 31.

Vollziehung

Stand vor dem 31.12.2023

In Kraft vom 14.01.2015 bis 31.12.2023
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2023
  3. § 0 gültig von 14.01.2015 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2015
  4. § 0 gültig von 18.11.2010 bis 13.01.2015
  5. § 0 gültig von 01.01.2001 bis 17.11.2010

1. Abschnitt
Allgemeines

§ 1.

Geltungsbereich

§ 2.

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
Künstler-Sozialversicherungsfonds

§ 3.

Errichtung

§ 4.

Aufgaben

§ 5.

Aufbringung der MittelFinanzierung

§ 5a

Abgaben

§ 6.

Organe des Fonds

§ 7.

Kuratorium

§ 8.

Aufgaben des Kuratoriums

§ 9.

Sitzungen und Beschlüsse des Kuratoriums

§ 10.

Geschäftsführer

§ 11.

Künstlerkommission

§ 12.

Verschwiegenheitspflicht

§ 13.

Elektronische Datenverarbeitung, Datenübermittlungen

§ 14.

Abgabenbefreiung

§ 15.

Aufsicht

3. Abschnitt
Beitragszuschüsse des Fonds

§ 16.

Zuschüsse zu Beiträgen der gesetzlichen Sozialversicherung (Anm.: Zuschüsse zu Beiträgen in die gesetzliche Sozialversicherung)

§ 17.

Anspruchsvoraussetzungen

§ 18.

Höhe des Beitragszuschusses

§ 19.

Entstehen und Ende des Anspruches auf Beitragszuschuss

§ 20.

Entscheidung über den Anspruch auf Beitragszuschuss

§ 21.

Auszahlung des Beitragszuschusses

§ 22.

Melde- und Mitwirkungspflichten der Zuschussberechtigten

(Anm.: § 22a.

Meldung des Ruhens der selbständigen künstlerischen Erwerbstätigkeit)

§ 23.

Rückzahlung der Beitragszuschüsse

§ 24.

Mitwirkung der Sozialversicherungsträger

§ 25.

Mitwirkung der Abgabenbehörden des Bundes

4. Abschnitt
Beihilfen an Künstlerinnen/Künstler

§ 25a.

Zweck der Beihilfen

§ 25b.

Richtlinien für die Gewährung der Beihilfen

§ 25c.

Gewährung der Beihilfen

§ 25d.

Beirat für die Gewährung der Beihilfen

5. Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 26.

Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 27.

Vorbereitende Maßnahmen

§ 28.

Verweisungen

§ 29.

Personenbezogene Bezeichnungen

§ 30.

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 31.

Vollziehung

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten