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§ 5 Abs. 2, § 12, § 13 Abs. 1, § 14 Abs. 4, § 14a Abs. 1, § 18 Abs. 3 Z 1, 2 und 6 sowie § 11 Abs. 3 § 19 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 24/2011BGBl. I Nr. 39/2011 tritttreten mit 1. MaiJuli 2011 in Kraft und ist auf Tatbestände anzuwenden, die nach dem 30. April 2011 verwirklicht werden.
§ 5 Abs. 2, § 12, § 13 Abs. 1, § 14 Abs. 4, § 14a Abs. 1, § 18 Abs. 3 Z 1, 2 und 6 sowie § 11 Abs. 3 § 19 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 24/2011BGBl. I Nr. 39/2011 tritttreten mit 1. MaiJuli 2011 in Kraft und ist auf Tatbestände anzuwenden, die nach dem 30. April 2011 verwirklicht werden.