§ 18b KDV 1967

Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.10.2006 bis 31.12.9999

(1) Sitze, deren Verankerung und Kopfstützen müssen bei Fahrzeugen der Klassen M und N den Anhängen der Richtlinie 74/408/EWG, ABl. Nr. L 221 vom 12. August 1974, S 1, idFin der Fassung der Richtlinie 962005/3739/EG, ABl. Nr. 186L 255 vom 1730. Juni 1996, S 28September 2005, entsprechen.

Stand vor dem 19.10.2006

In Kraft vom 01.10.1997 bis 19.10.2006

(1) Sitze, deren Verankerung und Kopfstützen müssen bei Fahrzeugen der Klassen M und N den Anhängen der Richtlinie 74/408/EWG, ABl. Nr. L 221 vom 12. August 1974, S 1, idFin der Fassung der Richtlinie 962005/3739/EG, ABl. Nr. 186L 255 vom 1730. Juni 1996, S 28September 2005, entsprechen.

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