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(1) Sitze, deren Verankerung und Kopfstützen müssen bei Fahrzeugen der Klassen M und N den Anhängen der Richtlinie 74/408/EWG, ABl. Nr. L 221 vom 12. August 1974, S 1, idFin der Fassung der Richtlinie 962005/3739/EG, ABl. Nr. 186L 255 vom 1730. Juni 1996, S 28September 2005, entsprechen.
(1) Sitze, deren Verankerung und Kopfstützen müssen bei Fahrzeugen der Klassen M und N den Anhängen der Richtlinie 74/408/EWG, ABl. Nr. L 221 vom 12. August 1974, S 1, idFin der Fassung der Richtlinie 962005/3739/EG, ABl. Nr. 186L 255 vom 1730. Juni 1996, S 28September 2005, entsprechen.