§ 1 VerrechnungspreisVO_2011 (weggefallen)

Verrechnungspreis-Verordnung 2011

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2012 bis 31.12.9999
Für das Kalenderjahr § 1 VerrechnungspreisVO_2011 werden nachstehende Verrechnungspreise bestimmt:

1.

für elektrische Energie aus Kleinwasserkraftanlagen

8,09 Cent/kWh;

2.

für elektrische Energie aus sonstigen Ökostromanlagen

12,76 Cent/kWh.

(weggefallen) seit 01.01.2012 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2011

In Kraft vom 01.01.2011 bis 31.12.2011
Für das Kalenderjahr § 1 VerrechnungspreisVO_2011 werden nachstehende Verrechnungspreise bestimmt:

1.

für elektrische Energie aus Kleinwasserkraftanlagen

8,09 Cent/kWh;

2.

für elektrische Energie aus sonstigen Ökostromanlagen

12,76 Cent/kWh.

(weggefallen) seit 01.01.2012 weggefallen.

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