§ 9 AGG

Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999

Dieses Bundesgesetz trittMit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, in Angelegenheiten der Kranken- und Unfallversicherungsträger im Einvernehmen mit 1. Jänner 2011 in Kraftdem Bundesminister für Gesundheit, betraut.

Stand vor dem 31.12.2012

In Kraft vom 01.01.2011 bis 31.12.2012

Dieses Bundesgesetz trittMit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, in Angelegenheiten der Kranken- und Unfallversicherungsträger im Einvernehmen mit 1. Jänner 2011 in Kraftdem Bundesminister für Gesundheit, betraut.

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