Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Das vereinbarte Spielgeld gebührt dem Mitglied für jede Vorstellung, an der es mitwirkt.
(2) Ist Spielgeld ohne Gewährleistung eines Mindestmaßes vereinbart, so gelten fünfzehn Spielgelder im Monat als gewährleistet.
(3) Wird das Spielgeld für einen längeren Zeitraum als einen Monat gewährleistet, so gelten so viele Spielgelder monatlich als gewährleistet, als nach dem Verhältnis dieses Zeitraumes zur Dauer eines Monats auf einen Monat entfallen.
(1) Das vereinbarte Spielgeld gebührt dem Mitglied für jede Vorstellung, an der es mitwirkt.
(2) Ist Spielgeld ohne Gewährleistung eines Mindestmaßes vereinbart, so gelten fünfzehn Spielgelder im Monat als gewährleistet.
(3) Wird das Spielgeld für einen längeren Zeitraum als einen Monat gewährleistet, so gelten so viele Spielgelder monatlich als gewährleistet, als nach dem Verhältnis dieses Zeitraumes zur Dauer eines Monats auf einen Monat entfallen.