§ 233 IO

Insolvenzordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.12.9999

Für Aufrechnungs- und Schuldumwandlungsvereinbarungen (“netting agreements”) istSaldierungsvereinbarungen gilt ausschließlich das Recht maßgebend, das auffür den Vertrag über derartige Vereinbarungen anzuwendenmaßgebend ist.

Stand vor dem 31.12.2014

In Kraft vom 19.04.2003 bis 31.12.2014

Für Aufrechnungs- und Schuldumwandlungsvereinbarungen (“netting agreements”) istSaldierungsvereinbarungen gilt ausschließlich das Recht maßgebend, das auffür den Vertrag über derartige Vereinbarungen anzuwendenmaßgebend ist.