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(1) Die in der Konkursordnung bestimmten Fristen sind unerstreckbar.
(2) Anträge Der Schuldner darf die vorhandenen Mittel nur insoweit für sich verbrauchen, Erklärungenals es zu einer bescheidenen Lebensführung für ihn und Einwendungen, zu deren Anbringung eine Tagsatzung bestimmtseine Familie unerlässlich ist, können von den nicht erschienenen, gehörig geladenen Personen nachträglich nicht mehr vorgebracht werden.
(4) Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand findet weder gegen die Versäumung einer Tagsatzung noch gegen die Versäumung einer Frist statt.
(1) Die in der Konkursordnung bestimmten Fristen sind unerstreckbar.
(2) Anträge Der Schuldner darf die vorhandenen Mittel nur insoweit für sich verbrauchen, Erklärungenals es zu einer bescheidenen Lebensführung für ihn und Einwendungen, zu deren Anbringung eine Tagsatzung bestimmtseine Familie unerlässlich ist, können von den nicht erschienenen, gehörig geladenen Personen nachträglich nicht mehr vorgebracht werden.
(4) Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand findet weder gegen die Versäumung einer Tagsatzung noch gegen die Versäumung einer Frist statt.