§ 1 SanktG (weggefallen)

Sanktionengesetz 2010

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.02.2025 bis 31.12.9999
§ 1 SanktG seit 10.02.2025 weggefallen.Paragraph eins,

Dieses Bundesgesetz regelt die Durchführung völkerrechtlich verpflichtender Sanktionsmaßnahmen der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union, einschließlich unmittelbar anwendbarer Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Union, soweit diese nicht in einem anderen Bundesgesetz geregelt ist.

Stand vor dem 10.02.2025

In Kraft vom 01.07.2010 bis 10.02.2025
§ 1 SanktG seit 10.02.2025 weggefallen.Paragraph eins,

Dieses Bundesgesetz regelt die Durchführung völkerrechtlich verpflichtender Sanktionsmaßnahmen der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union, einschließlich unmittelbar anwendbarer Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Union, soweit diese nicht in einem anderen Bundesgesetz geregelt ist.

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