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(1) Dieser Abschnitt gilt für Verbraucherkreditverträge (Kreditverträge) mit einem Gesamtkreditbetrag von zumindest 200 Euro.
(2) Dieser Abschnitt gilt nicht für Kreditverträge,
1. | bei denen der Kredit binnen drei Monaten zurückzuzahlen ist und nur geringe Kosten anfallen, | |||||||||
2. | bei denen der Kreditnehmer nur mit einer dem Kreditgeber übergebenen Sache haftet, | |||||||||
3. | die zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern als Nebenleistung aus dem Arbeitsverhältnis zu einem effektiven Jahreszins unter dem marktüblichen Zins geschlossen werden, | |||||||||
4. | die in Gestalt eines vor einem Gericht oder einer sonstigen staatlichen Einrichtung geschlossenen Vergleichs oder als dessen Ergebnis geschlossen werden, | |||||||||
5. | die | |||||||||
6. | die durch ein Pfandrecht oder ein sonstiges Recht an einer unbeweglichen Sache oder einem Superädifikat besichert werden, | |||||||||
7. | die für den Erwerb oder die Erhaltung von Eigentumsrechten an einer unbeweglichen Sache oder einem bestehenden oder geplanten Superädifikat bestimmt sind. |
(1) Dieser Abschnitt gilt für Verbraucherkreditverträge (Kreditverträge) mit einem Gesamtkreditbetrag von zumindest 200 Euro.
(2) Dieser Abschnitt gilt nicht für Kreditverträge,
1. | bei denen der Kredit binnen drei Monaten zurückzuzahlen ist und nur geringe Kosten anfallen, | |||||||||
2. | bei denen der Kreditnehmer nur mit einer dem Kreditgeber übergebenen Sache haftet, | |||||||||
3. | die zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern als Nebenleistung aus dem Arbeitsverhältnis zu einem effektiven Jahreszins unter dem marktüblichen Zins geschlossen werden, | |||||||||
4. | die in Gestalt eines vor einem Gericht oder einer sonstigen staatlichen Einrichtung geschlossenen Vergleichs oder als dessen Ergebnis geschlossen werden, | |||||||||
5. | die | |||||||||
6. | die durch ein Pfandrecht oder ein sonstiges Recht an einer unbeweglichen Sache oder einem Superädifikat besichert werden, | |||||||||
7. | die für den Erwerb oder die Erhaltung von Eigentumsrechten an einer unbeweglichen Sache oder einem bestehenden oder geplanten Superädifikat bestimmt sind. |