Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Jeder, der sich als Empfängerinstitut anbietet, hat jedem, der eine solche Dienstleistung nachfragt, schriftlich oder elektronisch folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
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(3) Jeder, der einen übernommenen Überweisungsauftrag durchgeführt hat, hat dem Auftraggeber und jedes Empfängerinstitut, bei dem ein Überweisungsbetrag eingelangt ist, hat dem aus einer Überweisungsleistung Begünstigten folgende Informationen innerhalb angemessener Frist zur Verfügung zu stellen:
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(4) Auf die in Absseit 01.11.2009 weggefallen. 3 enthaltenen Informationspflichten kann der Berechtigte nur durch im einzelnen ausverhandelte Erklärung verzichten.
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(2) Jeder, der sich als Empfängerinstitut anbietet, hat jedem, der eine solche Dienstleistung nachfragt, schriftlich oder elektronisch folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
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(3) Jeder, der einen übernommenen Überweisungsauftrag durchgeführt hat, hat dem Auftraggeber und jedes Empfängerinstitut, bei dem ein Überweisungsbetrag eingelangt ist, hat dem aus einer Überweisungsleistung Begünstigten folgende Informationen innerhalb angemessener Frist zur Verfügung zu stellen:
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(4) Auf die in Absseit 01.11.2009 weggefallen. 3 enthaltenen Informationspflichten kann der Berechtigte nur durch im einzelnen ausverhandelte Erklärung verzichten.