§ 47 BrfVO

Betriebsratsfonds-Verordnung 1974

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.11.2017 bis 31.12.9999

(1) § 1 Abs. 1 und 3 Z 1 und § 38 Abs. 1 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 690/1990 treten mit 1. Dezember 1990 in Kraft.

(2) § 1 Abs. 2 und 4, § 8 Abs. 6, § 10 Abs. 3, § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 1, § 25 Abs. 2 und § 27 Abs. 4 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 142/2012 treten mit 1. Mai 2012 in Kraft.

(3) § 26 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 312/2017 tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.

Stand vor dem 13.11.2017

In Kraft vom 27.04.2012 bis 13.11.2017

(1) § 1 Abs. 1 und 3 Z 1 und § 38 Abs. 1 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 690/1990 treten mit 1. Dezember 1990 in Kraft.

(2) § 1 Abs. 2 und 4, § 8 Abs. 6, § 10 Abs. 3, § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 1, § 25 Abs. 2 und § 27 Abs. 4 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 142/2012 treten mit 1. Mai 2012 in Kraft.

(3) § 26 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 312/2017 tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.

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