Anl. 6 BDokVO (weggefallen)

Bildungsdokumentationsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2022 bis 31.12.9999
Betriebs- und Erhaltungsaufwand bei Privatschulen

1Anl. Gesamtdatensatz des Betriebs- und Erhaltungsaufwandes

1.1 Der Gesamtdatensatz besteht aus dem Kopfsatz (2.1) sowie den Einnahmen- und Ausgabendatensätzen (2.2)6 BDokVO seit 31.08.2022 weggefallen. Bei der Übermittlung des Gesamtdatensatzes ist das bereitgestellte Datenformat zu verwenden.

2. Inhalt des Gesamtdatensatzes

2.1 Der Kopfsatz enthält die Leitdaten der Übermittlung und hat folgenden Inhalt:

Merkmal

Inhalt

Rechtsträger

3.1

Erhebungsstichtag

3.2

2.2 Einnahmen- und Ausgabendatensätze (§ 9 Abs. 4 Z 2 Bildungsdokumentationsgesetz)

2.2.1 Die Eindeutigkeit eines Einnahmen- und Ausgabendatensatzes ist durch eine geeignete Datensatzkennung zu gewährleisten.

2.2.2 Ein Einnahmen- und Ausgabendatensatz hat zusätzlich zu der erforderlichen Datensatzkennung folgenden Inhalt:

Merkmal

Inhalt

Bezeichnung, Anschrift und Rechtsnatur des Erhalters der Bildungseinrichtung

3.3

Bildungseinrichtung (Schulkennzahl)

3.4

Einnahmen und Ausgaben in der Bildungseinrichtungserhaltung, gegliedert nach Einnahmen- und Ausgabenarten sowie Arten der Bildungseinrichtungen

3.5

3. Transformation

3.1 Anzugeben ist der Rechtsträger, der den Betriebs- und Erhaltungsaufwand der Bildungseinrichtung trägt (Schulerhalter).

3.2 Das Datum ist nach dem Muster „JJJJMMTT“ zu besetzen, zB „20031231“.

3.3 Zusätzlich zu Anschrift und Bezeichnung des Erhalters der Bildungseinrichtung (sofern der Erhalter der Bildungseinrichtung nicht in Z 3.1 erfasst worden ist) sind folgende Werte mit den angegebenen Bedeutungen vorgesehen:

Werte

Bedeutung

11

Bund

12

Land

13

Gemeinde

14

Kombination von Gebietskörperschaften

21

Römisch katholische Kirche

22

Evangelische Kirche (AB + HB)

23

Israelitische Kultusgemeinde

24

Islamische Glaubensgemeinschaft

31

Kammern für Arbeiter und Angestellte

32

Kammer der gewerblichen Wirtschaft

33

Berufsförderungsinstitut

34

Landwirtschaftskammer

35

Innung, Berufsverband

36

Fonds der Wiener Kaufmannschaft

51

Handels- oder Produktionsbetrieb

52

Geld- oder Kreditinstitut

53

Versicherungsgesellschaft

61

Stiftung

62

Verein

71

Privatperson

72

Mehrere Privatpersonen

91

Sonstige Schulerhalter

3.4 Die Identifikationsnummer ist gemäß der vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei festzulegen.

3.5 Die Einnahmen und Ausgaben in der Bildungseinrichtungserhaltung sind bezogen auf die einzelne Bildungseinrichtung nach Maßgabe der jeweiligen Rechnungsabschlüsse darzustellen und haben folgende Merkmale aufzuweisen:

3.5.1 Einnahmen

Merkmal

Bedeutung

Eltern- bzw. Schülerbeiträge

Ersätze für Schülertransport und Verpflegung

Subventionen (Zuschüsse) von:

Bund

alle Subventionen einschließlich Ersätze für Personalaufwand der Lehrer

Länder

alle Subventionen einschließlich Ersätze für Personalaufwand der Lehrer

Gemeinde

Sonstige

Zuschüsse für Investitionen

für bauliche Zwecke, vermögensbildende Ausgaben

Schuldenaufnahme

Sonstige Einnahmen

Spenden, ...

3.5.2 Ausgaben

Merkmal

Bedeutung

Sachaufwand

Lehrmittel, Material, Treibstoff, Mieten, Gebühren, Leistungsentgelte für Post, Telekommunikation, Bank, Grundversorgung, ...

davon für Schülertransport und Verpflegung

Investitionen:

Bauliche

Errichtung bzw. Umbau von Immobilien, alle werterhöhenden Erweiterungen und Instandhaltungen, Investitionen in feste Installationen (zB Beleuchtung), nicht laufende Investitionen

Einrichtungen

Geräte, Maschinen, Ausstattung, Werkzeuge, ...

Fahrzeuge

Software

Kauf von Software einschließlich der Lizenzzahlung für den Gebrauch

Erwerb von Liegenschaften

Schuldendienst

Zinsen

Zinsaufwendungen von Fremdkapital

Tilgungen

Planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

Stand vor dem 31.08.2022

In Kraft vom 19.11.2019 bis 31.08.2022
Betriebs- und Erhaltungsaufwand bei Privatschulen

1Anl. Gesamtdatensatz des Betriebs- und Erhaltungsaufwandes

1.1 Der Gesamtdatensatz besteht aus dem Kopfsatz (2.1) sowie den Einnahmen- und Ausgabendatensätzen (2.2)6 BDokVO seit 31.08.2022 weggefallen. Bei der Übermittlung des Gesamtdatensatzes ist das bereitgestellte Datenformat zu verwenden.

2. Inhalt des Gesamtdatensatzes

2.1 Der Kopfsatz enthält die Leitdaten der Übermittlung und hat folgenden Inhalt:

Merkmal

Inhalt

Rechtsträger

3.1

Erhebungsstichtag

3.2

2.2 Einnahmen- und Ausgabendatensätze (§ 9 Abs. 4 Z 2 Bildungsdokumentationsgesetz)

2.2.1 Die Eindeutigkeit eines Einnahmen- und Ausgabendatensatzes ist durch eine geeignete Datensatzkennung zu gewährleisten.

2.2.2 Ein Einnahmen- und Ausgabendatensatz hat zusätzlich zu der erforderlichen Datensatzkennung folgenden Inhalt:

Merkmal

Inhalt

Bezeichnung, Anschrift und Rechtsnatur des Erhalters der Bildungseinrichtung

3.3

Bildungseinrichtung (Schulkennzahl)

3.4

Einnahmen und Ausgaben in der Bildungseinrichtungserhaltung, gegliedert nach Einnahmen- und Ausgabenarten sowie Arten der Bildungseinrichtungen

3.5

3. Transformation

3.1 Anzugeben ist der Rechtsträger, der den Betriebs- und Erhaltungsaufwand der Bildungseinrichtung trägt (Schulerhalter).

3.2 Das Datum ist nach dem Muster „JJJJMMTT“ zu besetzen, zB „20031231“.

3.3 Zusätzlich zu Anschrift und Bezeichnung des Erhalters der Bildungseinrichtung (sofern der Erhalter der Bildungseinrichtung nicht in Z 3.1 erfasst worden ist) sind folgende Werte mit den angegebenen Bedeutungen vorgesehen:

Werte

Bedeutung

11

Bund

12

Land

13

Gemeinde

14

Kombination von Gebietskörperschaften

21

Römisch katholische Kirche

22

Evangelische Kirche (AB + HB)

23

Israelitische Kultusgemeinde

24

Islamische Glaubensgemeinschaft

31

Kammern für Arbeiter und Angestellte

32

Kammer der gewerblichen Wirtschaft

33

Berufsförderungsinstitut

34

Landwirtschaftskammer

35

Innung, Berufsverband

36

Fonds der Wiener Kaufmannschaft

51

Handels- oder Produktionsbetrieb

52

Geld- oder Kreditinstitut

53

Versicherungsgesellschaft

61

Stiftung

62

Verein

71

Privatperson

72

Mehrere Privatpersonen

91

Sonstige Schulerhalter

3.4 Die Identifikationsnummer ist gemäß der vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei festzulegen.

3.5 Die Einnahmen und Ausgaben in der Bildungseinrichtungserhaltung sind bezogen auf die einzelne Bildungseinrichtung nach Maßgabe der jeweiligen Rechnungsabschlüsse darzustellen und haben folgende Merkmale aufzuweisen:

3.5.1 Einnahmen

Merkmal

Bedeutung

Eltern- bzw. Schülerbeiträge

Ersätze für Schülertransport und Verpflegung

Subventionen (Zuschüsse) von:

Bund

alle Subventionen einschließlich Ersätze für Personalaufwand der Lehrer

Länder

alle Subventionen einschließlich Ersätze für Personalaufwand der Lehrer

Gemeinde

Sonstige

Zuschüsse für Investitionen

für bauliche Zwecke, vermögensbildende Ausgaben

Schuldenaufnahme

Sonstige Einnahmen

Spenden, ...

3.5.2 Ausgaben

Merkmal

Bedeutung

Sachaufwand

Lehrmittel, Material, Treibstoff, Mieten, Gebühren, Leistungsentgelte für Post, Telekommunikation, Bank, Grundversorgung, ...

davon für Schülertransport und Verpflegung

Investitionen:

Bauliche

Errichtung bzw. Umbau von Immobilien, alle werterhöhenden Erweiterungen und Instandhaltungen, Investitionen in feste Installationen (zB Beleuchtung), nicht laufende Investitionen

Einrichtungen

Geräte, Maschinen, Ausstattung, Werkzeuge, ...

Fahrzeuge

Software

Kauf von Software einschließlich der Lizenzzahlung für den Gebrauch

Erwerb von Liegenschaften

Schuldendienst

Zinsen

Zinsaufwendungen von Fremdkapital

Tilgungen

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