Anl. 2 BDokVO (weggefallen)

Bildungsdokumentationsverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2022 bis 31.12.9999
zu § 7 Abs. 3 und § 20

Daten für die Gesamtevidenz der Schüler

1Anl. Definition der Schnittstellen zwischen den Bildungsdirektionen bzw2 BDokVO seit 31.08.2022 weggefallen. den Evidenzen (lokalen Schulverwaltungsprogrammen) und der Gesamtevidenz: Als Schnittstelle für die Datenübermittlung fungiert eine XML-Datei im Zeichensatzformat UTF-8, Datumsfelder sind gemäß ISO-8601 im Format JJJJ-MM-TT abzuspeichern. Die Datei beginnt mit der Zeichenfolge <?xml version=„1.0“ encoding=„UTF-8“?>.

1.1 Als Schnittstelle für die Datenübermittlung fungiert eine XML-Datei im Zeichensatzformat UTF-8, Datumsfelder sind gemäß ISO-8601 im Format JJJJ-MM-TT abzuspeichern. Die Datei beginnt mit der Zeichenfolge <?xml version=„1.0“ encoding=„UTF-8“?>.

2. Das Wurzel-Element bildungsdokumentation muss genau einmal pro Datenübermittlung vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:

Attribut

Wert

xmlns

mit dem Wert „bmbwk_bildungsdokumentation_schulpflichtiger“

meldedatum

mit dem Datum dieser Meldung

meldeart

mit „n“ für eine Neumeldung zu diesem Meldedurchgang (standard, überschreibt alle allfälligen bisherigen Meldungen zu diesem Meldedurchgang)

mit „e“ für die Ergänzung zusätzlicher Informationen

mit „k“ für die Korrektur zu bereits erfolgten Meldungen und

mit „v“ für vorläufige Meldungen (ansonsten wie „n“)

absender

mit der (Schul-)Kennzahl des Absenders

3. Das Element schulbehoerde ist ein Kind-Element von „bildungsdokumentation“, muss mindestens einmal pro Datenmeldung vorhanden sein und weist folgendes Attribut auf:

Attribut

Wert

skz

mit der Kennzahl der Schulbehörde bzw. Schulkennzahl der Schule, für die diese Meldung erfolgt (gemäß der vom Bundesminister für Bildung und Frauen zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei)

4. Das Element schulpflichtiger ist ein Kind-Element von „schulbehoerde“, muss mindestens einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:

Attribut

Wert

svnr

mit der Sozialversicherungsnummer des Schulpflichtigen (wenn verfügbar)

ersatz

mit der Ersatzkennung für den Schulpflichtigen, wenn „svnr“ nicht verfügbar ist bzw. erst nach der ersten Datenmeldung verfügbar wurde; bei Korrektur der Sozialversicherungsnummer ist die frühere Sozialversicherungsnummer hier einzutragen

gebdat

mit dem Geburtsdatum des Schulpflichtigen

geschlecht

mit dem Geschlecht des Schulpflichtigen („m“ für männlich, „w“ für weiblich, „x“ für divers, „o“ für offen).

staat

mit der Staatsangehörigkeit des Schulpflichtigen (nach Maßgabe des vom Bundesminister für Bildung und Frauen zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Staatencodes)

plz

mit der Postleitzahl der Heimatadresse des Schulpflichtigen, bei einer Auslandsadresse Eintrag des Bundesanstalt „Statistik Österreich“-Staatencodes abzüglich des Wertes „1 000“

ort

mit der Bezeichnung des Ortes der Heimatadresse des Schulpflichtigen

5. Das Element schulpflichtersatz ist ein Kind-Element von „schulpflichtiger“, muss pro Schulpflichtigen und Datenmeldung einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:

Attribut

Wert

seit

mit dem Datum, seit wann der Schulpflichtige vom regulären Schulbesuch befreit ist

ersatzart

mit der Angabe, auf welche Art die Schulpflicht ersatzweise erbracht wird, in folgender Ausprägung:

„a“

Besuch einer öffentlichen oder diesen gleichzuhaltenden Schule im Ausland mit Absehen von einer Prüfung (§ 13 Abs. 3 Schulpflichtgesetz 1985)

„l“

Befreiung vom Besuch der Berufsschule (§ 23 Schulpflichtgesetz 1985)

„u“

Befreiung von der Schulpflicht wegen Schulunfähigkeit (§ 15 Schulpflichtgesetz 1985)

schuljahr

mit der Angabe des Schuljahres, zu dem diese Meldung erfolgt

bis

zutreffendenfalls mit dem Datum, mit dem dieser Schulpflichtersatz ausgelaufen ist (zB durch Übertritt ins reguläre Schulsystem oder Ende der Schulpflicht)

Stand vor dem 31.08.2022

In Kraft vom 19.11.2019 bis 31.08.2022
zu § 7 Abs. 3 und § 20

Daten für die Gesamtevidenz der Schüler

1Anl. Definition der Schnittstellen zwischen den Bildungsdirektionen bzw2 BDokVO seit 31.08.2022 weggefallen. den Evidenzen (lokalen Schulverwaltungsprogrammen) und der Gesamtevidenz: Als Schnittstelle für die Datenübermittlung fungiert eine XML-Datei im Zeichensatzformat UTF-8, Datumsfelder sind gemäß ISO-8601 im Format JJJJ-MM-TT abzuspeichern. Die Datei beginnt mit der Zeichenfolge <?xml version=„1.0“ encoding=„UTF-8“?>.

1.1 Als Schnittstelle für die Datenübermittlung fungiert eine XML-Datei im Zeichensatzformat UTF-8, Datumsfelder sind gemäß ISO-8601 im Format JJJJ-MM-TT abzuspeichern. Die Datei beginnt mit der Zeichenfolge <?xml version=„1.0“ encoding=„UTF-8“?>.

2. Das Wurzel-Element bildungsdokumentation muss genau einmal pro Datenübermittlung vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:

Attribut

Wert

xmlns

mit dem Wert „bmbwk_bildungsdokumentation_schulpflichtiger“

meldedatum

mit dem Datum dieser Meldung

meldeart

mit „n“ für eine Neumeldung zu diesem Meldedurchgang (standard, überschreibt alle allfälligen bisherigen Meldungen zu diesem Meldedurchgang)

mit „e“ für die Ergänzung zusätzlicher Informationen

mit „k“ für die Korrektur zu bereits erfolgten Meldungen und

mit „v“ für vorläufige Meldungen (ansonsten wie „n“)

absender

mit der (Schul-)Kennzahl des Absenders

3. Das Element schulbehoerde ist ein Kind-Element von „bildungsdokumentation“, muss mindestens einmal pro Datenmeldung vorhanden sein und weist folgendes Attribut auf:

Attribut

Wert

skz

mit der Kennzahl der Schulbehörde bzw. Schulkennzahl der Schule, für die diese Meldung erfolgt (gemäß der vom Bundesminister für Bildung und Frauen zur Verfügung gestellten österreichischen Schulendatei)

4. Das Element schulpflichtiger ist ein Kind-Element von „schulbehoerde“, muss mindestens einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:

Attribut

Wert

svnr

mit der Sozialversicherungsnummer des Schulpflichtigen (wenn verfügbar)

ersatz

mit der Ersatzkennung für den Schulpflichtigen, wenn „svnr“ nicht verfügbar ist bzw. erst nach der ersten Datenmeldung verfügbar wurde; bei Korrektur der Sozialversicherungsnummer ist die frühere Sozialversicherungsnummer hier einzutragen

gebdat

mit dem Geburtsdatum des Schulpflichtigen

geschlecht

mit dem Geschlecht des Schulpflichtigen („m“ für männlich, „w“ für weiblich, „x“ für divers, „o“ für offen).

staat

mit der Staatsangehörigkeit des Schulpflichtigen (nach Maßgabe des vom Bundesminister für Bildung und Frauen zur Verfügung gestellten Verzeichnisses der Staatencodes)

plz

mit der Postleitzahl der Heimatadresse des Schulpflichtigen, bei einer Auslandsadresse Eintrag des Bundesanstalt „Statistik Österreich“-Staatencodes abzüglich des Wertes „1 000“

ort

mit der Bezeichnung des Ortes der Heimatadresse des Schulpflichtigen

5. Das Element schulpflichtersatz ist ein Kind-Element von „schulpflichtiger“, muss pro Schulpflichtigen und Datenmeldung einmal vorhanden sein und weist folgende Attribute auf:

Attribut

Wert

seit

mit dem Datum, seit wann der Schulpflichtige vom regulären Schulbesuch befreit ist

ersatzart

mit der Angabe, auf welche Art die Schulpflicht ersatzweise erbracht wird, in folgender Ausprägung:

„a“

Besuch einer öffentlichen oder diesen gleichzuhaltenden Schule im Ausland mit Absehen von einer Prüfung (§ 13 Abs. 3 Schulpflichtgesetz 1985)

„l“

Befreiung vom Besuch der Berufsschule (§ 23 Schulpflichtgesetz 1985)

„u“

Befreiung von der Schulpflicht wegen Schulunfähigkeit (§ 15 Schulpflichtgesetz 1985)

schuljahr

mit der Angabe des Schuljahres, zu dem diese Meldung erfolgt

bis

zutreffendenfalls mit dem Datum, mit dem dieser Schulpflichtersatz ausgelaufen ist (zB durch Übertritt ins reguläre Schulsystem oder Ende der Schulpflicht)

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten