§ 22 BDokVO (weggefallen)

Bildungsdokumentationsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2022 bis 31.12.9999
§ 22 BDokVO seit 31.08.2022 weggefallen.Paragraph 22,

Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der mit dem Inkrafttreten der jeweils letzten Novelle dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden.

Stand vor dem 31.08.2022

In Kraft vom 19.11.2019 bis 31.08.2022
§ 22 BDokVO seit 31.08.2022 weggefallen.Paragraph 22,

Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der mit dem Inkrafttreten der jeweils letzten Novelle dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden.

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