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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Zugriffe auf den Datenverbund sind nur nach geeigneter Identifikation der abfrageberechtigten Personen (Benutzerkennung und Kennwort) und Bekanntgabe des Abfragezweckes zulässig. Kennwörter sind in geeigneter Weise unter Verschluss zu halten und sind nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten in periodischen Zeitabständen zu ändern. Soweit sich programmtechnisch die Nachvollziehbarkeit der Verwendungsvorgänge nicht ergibt, sind Aufzeichnungen zu führen, welche die Zulässigkeit der tatsächlichen Zugriffe auf den Datenverbund und Verarbeitungsvorgänge überprüfbar machen.
(3) Wird ein Gerät, das den Zugang zum Datenverbund ermöglicht, aus dem Arbeitsbereich eines Abfrageberechtigten ausgeschieden, ist sicherzustellen, dass eine unberechtigte Verwendung ausgeschlossen ist.
(4) Es sind geeignete, dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um eine Abfrage von Daten aus dem Datenverbund durch Zugriffe nichtberechtigter Personen oder Systeme zu verhindern.
(2) Zugriffe auf den Datenverbund sind nur nach geeigneter Identifikation der abfrageberechtigten Personen (Benutzerkennung und Kennwort) und Bekanntgabe des Abfragezweckes zulässig. Kennwörter sind in geeigneter Weise unter Verschluss zu halten und sind nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten in periodischen Zeitabständen zu ändern. Soweit sich programmtechnisch die Nachvollziehbarkeit der Verwendungsvorgänge nicht ergibt, sind Aufzeichnungen zu führen, welche die Zulässigkeit der tatsächlichen Zugriffe auf den Datenverbund und Verarbeitungsvorgänge überprüfbar machen.
(3) Wird ein Gerät, das den Zugang zum Datenverbund ermöglicht, aus dem Arbeitsbereich eines Abfrageberechtigten ausgeschieden, ist sicherzustellen, dass eine unberechtigte Verwendung ausgeschlossen ist.
(4) Es sind geeignete, dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um eine Abfrage von Daten aus dem Datenverbund durch Zugriffe nichtberechtigter Personen oder Systeme zu verhindern.