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Wahllokal ………………………………………………………………………………………………........
Beginn der Wahlhandlung …………………………………………………………………………………..
Anwesende Mitglieder des Wahlvorstandes (Anmder Wahlkommission):
1. Vorsitzende/r ……………………………………………………………………………………………...
2. ……………………………………………………………………………………………………………..
3. ……………………………………………………………………………………………………………..
Anwesende Wahlzeug/innen:Für die Wähler/innengruppe: Anlage wird………………………………………………………………………………..
Für die Wähler/innengruppe: ………………………………………………………………………………..
………………………………………………………………………………………………………………..
Vor Beginn der Wahl wurde festgestellt, dass die Wahlurne leer war.
Es gaben zunächst die wahlberechtigten Mitglieder des Wahlvorstandes (der Wahlkommission), danach die Wahlzeug/innen, sofern sie wahlberechtigt sind, sodann die übrigen Wähler/innen nach der Reihenfolge ihres Erscheinens ihre Stimme ab; schließlich wurden die von den abwesenden Wähler/innen eingesendeten Wahlkuverts in die Wahlurne gelegt.
Beschlüsse des Wahlvorstandes (der Wahlkommission)N.N. (fortlaufende Zahl des Wählerverzeichnisses) wurde zur Stimmabgabe nicht dargestelltzugelassen, es wird auf das BGBl. Nr. 319/1974 verwiesen
|
| Die/Der Vorsitzende des Wahlvorstandes: |
........................................, | den ............................ | .................................................................... |
(Ort) | (Datum) | (Unterschrift) |
*)Anmerkung, Anlage wird nicht dargestellt, es wird auf das Bundesgesetzblatt Nr. 319 aus 1974, verwiesen.) Nichtzutreffendes streichen
Wahllokal ………………………………………………………………………………………………........
Beginn der Wahlhandlung …………………………………………………………………………………..
Anwesende Mitglieder des Wahlvorstandes (Anmder Wahlkommission):
1. Vorsitzende/r ……………………………………………………………………………………………...
2. ……………………………………………………………………………………………………………..
3. ……………………………………………………………………………………………………………..
Anwesende Wahlzeug/innen:Für die Wähler/innengruppe: Anlage wird………………………………………………………………………………..
Für die Wähler/innengruppe: ………………………………………………………………………………..
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Vor Beginn der Wahl wurde festgestellt, dass die Wahlurne leer war.
Es gaben zunächst die wahlberechtigten Mitglieder des Wahlvorstandes (der Wahlkommission), danach die Wahlzeug/innen, sofern sie wahlberechtigt sind, sodann die übrigen Wähler/innen nach der Reihenfolge ihres Erscheinens ihre Stimme ab; schließlich wurden die von den abwesenden Wähler/innen eingesendeten Wahlkuverts in die Wahlurne gelegt.
Beschlüsse des Wahlvorstandes (der Wahlkommission)N.N. (fortlaufende Zahl des Wählerverzeichnisses) wurde zur Stimmabgabe nicht dargestelltzugelassen, es wird auf das BGBl. Nr. 319/1974 verwiesen
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| Die/Der Vorsitzende des Wahlvorstandes: |
........................................, | den ............................ | .................................................................... |
(Ort) | (Datum) | (Unterschrift) |
*)Anmerkung, Anlage wird nicht dargestellt, es wird auf das Bundesgesetzblatt Nr. 319 aus 1974, verwiesen.) Nichtzutreffendes streichen