§ 14 Bergbau-UV 2015 In- und Außerkrafttreten; Übergangsbestimmung

Bergbau-Unfallverordnung 2015

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.10.2015 bis 31.12.9999

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft; gleichzeitig tritt die Bergbau-Unfallverordnung (Bergbau-UV), BGBl. II Nr. 103/2007, außer Kraft.

(2) Auf zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Verfahren nach § 119 MinroG ist § 11 nicht anzuwenden.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.10.2015 bis 31.12.9999

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft; gleichzeitig tritt die Bergbau-Unfallverordnung (Bergbau-UV), BGBl. II Nr. 103/2007, außer Kraft.

(2) Auf zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Verfahren nach § 119 MinroG ist § 11 nicht anzuwenden.

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