Art. 1 § 12 BSpV

Bergbau-Sprengverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2009 bis 31.12.9999

Behörde im Sinn dieser Verordnung ist die gemäß §§ 170 und 171 MinroG zuständige Behörde.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2009 bis 31.12.9999

Behörde im Sinn dieser Verordnung ist die gemäß §§ 170 und 171 MinroG zuständige Behörde.

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