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Legende:
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Alle sechs Wochen sind folgende Teile der Seilfahrtanlage durch Betriebsaufseher zu prüfen:
a) | Ausbau und Einbauten von Schächten einschließlich der Leitvorrichtungen; | |||||||||
b) | Gleisanlagen in Schrägschächten und auf Schrägaufzügen. |
Alle sechs Wochen sind folgende Teile der Seilfahrtanlage durch Betriebsaufseher zu prüfen:
a) | Ausbau und Einbauten von Schächten einschließlich der Leitvorrichtungen; | |||||||||
b) | Gleisanlagen in Schrägschächten und auf Schrägaufzügen. |