§ 62 ARHV Schlußbestimmung

Auslieferungs- und Rechtshilfeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1980 bis 31.12.9999

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1980 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 30. Juni 1980 verliert der Erlaß des Bundesministeriums für Justiz vom 13. Juli 1959, JABl. Nr. 16/1959 (Rechtshilfeerlaß für Strafsachen) seine Wirksamkeit.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1980 bis 31.12.9999

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1980 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 30. Juni 1980 verliert der Erlaß des Bundesministeriums für Justiz vom 13. Juli 1959, JABl. Nr. 16/1959 (Rechtshilfeerlaß für Strafsachen) seine Wirksamkeit.

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