§ 32 A-QSG (weggefallen)

Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2016 bis 31.12.9999
§ 32 A-QSG seit 30.09.2016 weggefallen.Paragraph 32,

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betraut. Mit der Vollziehung des § 20 Abs. 3 ist der Bundesminister für Finanzen betraut. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betraut. Mit der Vollziehung des Paragraph 20, Absatz 3, ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Stand vor dem 30.09.2016

In Kraft vom 30.01.2010 bis 30.09.2016
§ 32 A-QSG seit 30.09.2016 weggefallen.Paragraph 32,

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betraut. Mit der Vollziehung des § 20 Abs. 3 ist der Bundesminister für Finanzen betraut. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betraut. Mit der Vollziehung des Paragraph 20, Absatz 3, ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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