Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Meldungen gemäß Abs. 1 müssen schriftlich und unter Angabe von Gründen für den Rücktritt bzw. die Abberufung erfolgen.
(3) Die gerichtliche Enthebung als bestellter Revisor ist der Qualitätskontrollbehörde vom Revisionsverband unverzüglich zu melden. Die Meldung hat schriftlich unter Anschluss des Nachweises der gerichtlichen Enthebung zu erfolgen.
(2) Meldungen gemäß Abs. 1 müssen schriftlich und unter Angabe von Gründen für den Rücktritt bzw. die Abberufung erfolgen.
(3) Die gerichtliche Enthebung als bestellter Revisor ist der Qualitätskontrollbehörde vom Revisionsverband unverzüglich zu melden. Die Meldung hat schriftlich unter Anschluss des Nachweises der gerichtlichen Enthebung zu erfolgen.