Anl. 23 ÄAO 2015

Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.02.2022 bis 31.12.9999
Sonderfach Orthopädie und Traumatologie

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Orthopädie und Traumatologie umfasst die Prävention, Diagnose, konservative und operative Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation aller Erkrankungen und Verletzungen von Knochen, Gelenken und damit verbundenen Weichteilen.

B. Mindestdauer der Ausbildung

1.

9 Monate Basisausbildung

2.

36 Monate Sonderfach–Grundausbildung

3.

27 Monate Sonderfach–Schwerpunktausbildung, gegliedert in sechs Module und ein wissenschaftliches Modul, wobei aus. Aus den sieben Modulen drei Modulesind entweder das Modul 1 (Traumatologie) oder das Modul 2 (Frakturbehandlung und Osteosynthese) sowie entweder das Modul 3 (Endoprothetik und gelenkserhaltende Therapien) oder das Modul 4 (Orthopädische Krankheitsbilder) verpflichtend zu wählen sindabsolvieren. Ein drittes Modul ist aus den verbleibenden Modulen frei wählbar.

Stand vor dem 07.02.2022

In Kraft vom 01.06.2015 bis 07.02.2022
Sonderfach Orthopädie und Traumatologie

A. Definition des Aufgabengebiets

Das Sonderfach Orthopädie und Traumatologie umfasst die Prävention, Diagnose, konservative und operative Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation aller Erkrankungen und Verletzungen von Knochen, Gelenken und damit verbundenen Weichteilen.

B. Mindestdauer der Ausbildung

1.

9 Monate Basisausbildung

2.

36 Monate Sonderfach–Grundausbildung

3.

27 Monate Sonderfach–Schwerpunktausbildung, gegliedert in sechs Module und ein wissenschaftliches Modul, wobei aus. Aus den sieben Modulen drei Modulesind entweder das Modul 1 (Traumatologie) oder das Modul 2 (Frakturbehandlung und Osteosynthese) sowie entweder das Modul 3 (Endoprothetik und gelenkserhaltende Therapien) oder das Modul 4 (Orthopädische Krankheitsbilder) verpflichtend zu wählen sindabsolvieren. Ein drittes Modul ist aus den verbleibenden Modulen frei wählbar.

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