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A. Definition des Aufgabengebiets
Das Sonderfach Anästhesiologie und Intensivmedizin umfasst die allgemeine, regionale und lokale Anästhesie einschließlich deren Vor- und Nachbehandlung, die Aufrechterhaltung der vitalen Funktionen während operativer Eingriffe, die Notfall- und Schmerzmedizin sowie die Intensivmedizin als koordiniertes Behandlungsmanagement für Patientinnen/Patienten mit lebensbedrohlichen Zuständen und Erkrankungen einschließlich der Stabilisierung nach großen operativen Eingriffen, unter Beiziehung der für die Behandlung des Grundleidens fachlich verantwortlichen Ärztinnen/Ärzte. Das ununterbrochene 24-stündige intensivmedizinische Behandlungsmanagement beinhaltet insbesondere die Überwachung der Vitalfunktionen und gegebenenfalls die Stabilisierung während diagnostischer und operativer Eingriffe, einschließlich der Organunterstützung.
B. Mindestdauer der Ausbildung1. | 9 Monate Basisausbildung | |||||||||
2. | 36 Monate Sonderfach– Grundausbildung | |||||||||
3. | 27 Monate Sonderfach–Schwerpunktausbildung, gegliedert in sechs Module und ein wissenschaftliches Modul, wobei aus den sieben Modulen |
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Sonderfach Anästhesiologie und Intensivmedizin umfasst die allgemeine, regionale und lokale Anästhesie einschließlich deren Vor- und Nachbehandlung, die Aufrechterhaltung der vitalen Funktionen während operativer Eingriffe, die Notfall- und Schmerzmedizin sowie die Intensivmedizin als koordiniertes Behandlungsmanagement für Patientinnen/Patienten mit lebensbedrohlichen Zuständen und Erkrankungen einschließlich der Stabilisierung nach großen operativen Eingriffen, unter Beiziehung der für die Behandlung des Grundleidens fachlich verantwortlichen Ärztinnen/Ärzte. Das ununterbrochene 24-stündige intensivmedizinische Behandlungsmanagement beinhaltet insbesondere die Überwachung der Vitalfunktionen und gegebenenfalls die Stabilisierung während diagnostischer und operativer Eingriffe, einschließlich der Organunterstützung.
B. Mindestdauer der Ausbildung1. | 9 Monate Basisausbildung | |||||||||
2. | 36 Monate Sonderfach– Grundausbildung | |||||||||
3. | 27 Monate Sonderfach–Schwerpunktausbildung, gegliedert in sechs Module und ein wissenschaftliches Modul, wobei aus den sieben Modulen |