§ 40 ÄAO 2015 (weggefallen)

Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.02.2022 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Juni 2015 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Die Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 tritt mit Ablauf des 31. Mai 2015 außer Kraft, sofern nicht in dieser Verordnung eine über diesen Zeitpunkt hinausgehende Anwendung der Ärztinnen-/ Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 ausdrücklich vorgesehen ist.
  3. (3)Absatz 3§ 11 Abs. 2 Z 4, § 27 Abs. 4, § 29 Abs. 1 und 2, § 30, § 33, § 34 Abs. 1 Z 1, § 37 Abs. 1, § 37 Abs. 2 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Die Anlage 31, Teil B Z 2 und Z 3, in der Fassung des BGBl. II Nr. 89/2021 tritt mit 1. Juni 2021 in Kraft.Paragraph 11, Absatz 2, Ziffer 4,, Paragraph 27, Absatz 4,, Paragraph 29, Absatz eins, und 2, Paragraph 30,, Paragraph 33,, Paragraph 34, Absatz eins, Ziffer eins,, Paragraph 37, Absatz eins,, Paragraph 37, Absatz 2, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Die Anlage 31, Teil B Ziffer 2 und Ziffer 3,, in der Fassung des Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 89 aus 2021, tritt mit 1. Juni 2021 in Kraft.
§ 40 ÄAO 2015 seit 07.02.2022 weggefallen.

Stand vor dem 07.02.2022

In Kraft vom 23.02.2021 bis 07.02.2022
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Juni 2015 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Die Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 tritt mit Ablauf des 31. Mai 2015 außer Kraft, sofern nicht in dieser Verordnung eine über diesen Zeitpunkt hinausgehende Anwendung der Ärztinnen-/ Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 ausdrücklich vorgesehen ist.
  3. (3)Absatz 3§ 11 Abs. 2 Z 4, § 27 Abs. 4, § 29 Abs. 1 und 2, § 30, § 33, § 34 Abs. 1 Z 1, § 37 Abs. 1, § 37 Abs. 2 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Die Anlage 31, Teil B Z 2 und Z 3, in der Fassung des BGBl. II Nr. 89/2021 tritt mit 1. Juni 2021 in Kraft.Paragraph 11, Absatz 2, Ziffer 4,, Paragraph 27, Absatz 4,, Paragraph 29, Absatz eins, und 2, Paragraph 30,, Paragraph 33,, Paragraph 34, Absatz eins, Ziffer eins,, Paragraph 37, Absatz eins,, Paragraph 37, Absatz 2, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Die Anlage 31, Teil B Ziffer 2 und Ziffer 3,, in der Fassung des Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 89 aus 2021, tritt mit 1. Juni 2021 in Kraft.
§ 40 ÄAO 2015 seit 07.02.2022 weggefallen.

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