§ 5 ABVO

Arbeitsbescheinigungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1996 bis 31.12.9999
Paragraph 5,

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 21. Dezember 1978, BGBl. Nr. 11/1979, über die Arbeitsbescheinigung zur Geltendmachung von Arbeitslosengeld, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 930/1994, außer Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 21. Dezember 1978, Bundesgesetzblatt Nr. 11 aus 1979,, über die Arbeitsbescheinigung zur Geltendmachung von Arbeitslosengeld, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 930 aus 1994,, außer Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1996 bis 31.12.9999
Paragraph 5,

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 21. Dezember 1978, BGBl. Nr. 11/1979, über die Arbeitsbescheinigung zur Geltendmachung von Arbeitslosengeld, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 930/1994, außer Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 21. Dezember 1978, Bundesgesetzblatt Nr. 11 aus 1979,, über die Arbeitsbescheinigung zur Geltendmachung von Arbeitslosengeld, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 930 aus 1994,, außer Kraft.

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