§ 12 ArbKStVO Verwendung der geschlechtsspezifischen Form

Arbeitskostenstatistik-Verordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.03.2006 bis 31.12.9999

Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Bezeichnungen verwendet werden, gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.03.2006 bis 31.12.9999

Soweit in dieser Verordnung personenbezogene Bezeichnungen verwendet werden, gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

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