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Legende:
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Die nachstehenden Vorschriften finden Anwendung auf die Auszahlung folgender Leistungen:
1. | Arbeitslosengeld, | |||||||||
2. | Notstandshilfe, | |||||||||
3. | Sondernotstandshilfe, | |||||||||
4. | Bevorschussung von Leistungen aus der Pensionsversicherung, | |||||||||
5. | Weiterbildungsgeld, | |||||||||
6. | Altersteilzeitgeld, | |||||||||
7. | Überbrückungshilfe, | |||||||||
8. | erweiterte Überbrückungshilfe, | |||||||||
9. | sonstige Leistungen, die auf Grund von Übergangsregelungen vom Arbeitsmarktservice zu gewähren sind. |
Die nachstehenden Vorschriften finden Anwendung auf die Auszahlung folgender Leistungen:
1. | Arbeitslosengeld, | |||||||||
2. | Notstandshilfe, | |||||||||
3. | Sondernotstandshilfe, | |||||||||
4. | Bevorschussung von Leistungen aus der Pensionsversicherung, | |||||||||
5. | Weiterbildungsgeld, | |||||||||
6. | Altersteilzeitgeld, | |||||||||
7. | Überbrückungshilfe, | |||||||||
8. | erweiterte Überbrückungshilfe, | |||||||||
9. | sonstige Leistungen, die auf Grund von Übergangsregelungen vom Arbeitsmarktservice zu gewähren sind. |