§ 1 AZV

AlVG-Auszahlungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2000 bis 31.12.9999

Die nachstehenden Vorschriften finden Anwendung auf die Auszahlung folgender Leistungen:

1.

Arbeitslosengeld,

2.

Notstandshilfe,

3.

Sondernotstandshilfe,

4.

Bevorschussung von Leistungen aus der Pensionsversicherung,

5.

Weiterbildungsgeld,

6.

Altersteilzeitgeld,

7.

Überbrückungshilfe,

8.

erweiterte Überbrückungshilfe,

9.

sonstige Leistungen, die auf Grund von Übergangsregelungen vom Arbeitsmarktservice zu gewähren sind.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2000 bis 31.12.9999

Die nachstehenden Vorschriften finden Anwendung auf die Auszahlung folgender Leistungen:

1.

Arbeitslosengeld,

2.

Notstandshilfe,

3.

Sondernotstandshilfe,

4.

Bevorschussung von Leistungen aus der Pensionsversicherung,

5.

Weiterbildungsgeld,

6.

Altersteilzeitgeld,

7.

Überbrückungshilfe,

8.

erweiterte Überbrückungshilfe,

9.

sonstige Leistungen, die auf Grund von Übergangsregelungen vom Arbeitsmarktservice zu gewähren sind.

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