Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 22/2006 und BGBl. II Nr. 90/2006)
(3weggefallen) Gehörschutzmittel müssen bei Nichtgebrauch vor Beschädigung und Verschmutzung geschützt aufbewahrt sein; erforderlichenfalls sind geeignete Behältnisse beizustellenseit 10.05.2017 weggefallen.
(Anm.: Abs. 4 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 22/2006 und BGBl. II Nr. 90/2006)
(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 22/2006 und BGBl. II Nr. 90/2006)
(3weggefallen) Gehörschutzmittel müssen bei Nichtgebrauch vor Beschädigung und Verschmutzung geschützt aufbewahrt sein; erforderlichenfalls sind geeignete Behältnisse beizustellenseit 10.05.2017 weggefallen.
(Anm.: Abs. 4 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 22/2006 und BGBl. II Nr. 90/2006)