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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(Anm.: Abs. 2 bis 5 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 309/2004§ 54 AAV und BGBl. II Nr. 156/2005)
(6) Für Arbeiten mit explosionsgefährlichen Arbeitsstoffen ist § 52 Abs. 4 sinngemäß anzuwendenseit 02.12.2024 weggefallen.
(Anm.: Abs. 7 bis 9 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 309/2004 und BGBl. II Nr. 156/2005)
(Anm.: Abs. 2 bis 5 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 309/2004§ 54 AAV und BGBl. II Nr. 156/2005)
(6) Für Arbeiten mit explosionsgefährlichen Arbeitsstoffen ist § 52 Abs. 4 sinngemäß anzuwendenseit 02.12.2024 weggefallen.
(Anm.: Abs. 7 bis 9 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 309/2004 und BGBl. II Nr. 156/2005)