§ 12 AeroPVO (weggefallen)

Aerosolpackungsverordnung 2009

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.12.2013 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Aerosolpackungsverordnung, BGBl. Nr. 560/1994, unbeschadet des § 11, außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Aerosolpackungsverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 560 aus 1994,, unbeschadet des Paragraph 11,, außer Kraft.
§ 12 AeroPVO seit 13.12.2013 weggefallen.

Stand vor dem 13.12.2013

In Kraft vom 30.09.2009 bis 13.12.2013
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Aerosolpackungsverordnung, BGBl. Nr. 560/1994, unbeschadet des § 11, außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Aerosolpackungsverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 560 aus 1994,, unbeschadet des Paragraph 11,, außer Kraft.
§ 12 AeroPVO seit 13.12.2013 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten