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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die Parteien haben für jede in ihrem Interesse liegende, auf Grund des Amateurfunkgesetzes verliehene Berechtigung oder vorgenommene Amtshandlung die im 2. Abschnitt festgesetzten Gebühren zu entrichten.
Die Parteien haben für jede in ihrem Interesse liegende, auf Grund des Amateurfunkgesetzes verliehene Berechtigung oder vorgenommene Amtshandlung die im 2. Abschnitt festgesetzten Gebühren zu entrichten.