Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
1.Ziffer eins eine Kopie der neuen Mappe;
2.Ziffer 2 eine Zusammenstellung aller Grundbuchseinlagen unter Angabe der Nummern der Grundstücke, die in die Zusammenlegung einbezogen wurden, sowie der in die Zusammenlegung einbezogenen, im Grundstücksverzeichnisse II eingetragenen Grundstücke, dann der betreffenden Abfindungsgrundsücke;eine Zusammenstellung aller Grundbuchseinlagen unter Angabe der Nummern der Grundstücke, die in die Zusammenlegung einbezogen wurden, sowie der in die Zusammenlegung einbezogenen, im Grundstücksverzeichnisse römisch II eingetragenen Grundstücke, dann der betreffenden Abfindungsgrundsücke;
3.Ziffer 3 die in den Blättern jeder einzelnen Einlage sowie im Grundstücksverzeichnisse II vozunehmenden Eintragungen;die in den Blättern jeder einzelnen Einlage sowie im Grundstücksverzeichnisse römisch II vozunehmenden Eintragungen;
4.Ziffer 4 eine Abschrift des Generalaktes.
1.Ziffer eins eine Kopie der neuen Mappe;
2.Ziffer 2 eine Zusammenstellung aller Grundbuchseinlagen unter Angabe der Nummern der Grundstücke, die in die Zusammenlegung einbezogen wurden, sowie der in die Zusammenlegung einbezogenen, im Grundstücksverzeichnisse II eingetragenen Grundstücke, dann der betreffenden Abfindungsgrundsücke;eine Zusammenstellung aller Grundbuchseinlagen unter Angabe der Nummern der Grundstücke, die in die Zusammenlegung einbezogen wurden, sowie der in die Zusammenlegung einbezogenen, im Grundstücksverzeichnisse römisch II eingetragenen Grundstücke, dann der betreffenden Abfindungsgrundsücke;
3.Ziffer 3 die in den Blättern jeder einzelnen Einlage sowie im Grundstücksverzeichnisse II vozunehmenden Eintragungen;die in den Blättern jeder einzelnen Einlage sowie im Grundstücksverzeichnisse römisch II vozunehmenden Eintragungen;
4.Ziffer 4 eine Abschrift des Generalaktes.