Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Abbau in Kohlengruben.
§ 40. (1) Bei der Aus- und Vorrichtung in Kohlengruben ist jede überflüssige Flözdurchörterung zu vermeiden.
(2) Die Vorrichtung hat dem Abbau zeitlich möglichst kurz voranzugehen. Ausgenommen sind hievon Schwimmsandgruben, in denen die Vorrichtung auch zur Entwässerung der Sande dient.
(3) Der Abbau ist in regelmäßigen Fronten zu führen, wobei die Bildung einspringender Frontwinkel möglichst vermieden werden soll. Ausnahmen kann die Berghauptmannschaft bewilligen.
(4) Beim Abbau in langen Fronten sind Abbaufortschritt und Art des Ausbaues so zu wählen, daß die Gefahr eines Verbruches vermieden wird. Die Abbaufront ist schräg zu tektonischen Klüften (Schlechten) zu stellen. Nach Anlaufen eines Abbaues ist vor der ersten Absenkung dickbankiger Hangendschichten der Ausbau zu verstärken. Benachbarte Abbaue sind so zu führen, daß keiner in die Zone erhöhten Abbaudruckes eines anderen kommt.
(5) Beim Bruchbau in mehreren Flözen oder in mehreren Scheiben muß der Abbau auf den tieferen Sohlen so weit zurückbleiben, daß er keine nachteiligen Folgen für den Betrieb auf den höheren und den nachfolgenden tieferen Sohlen haben kann.
Abbau in Kohlengruben.
§ 40. (1) Bei der Aus- und Vorrichtung in Kohlengruben ist jede überflüssige Flözdurchörterung zu vermeiden.
(2) Die Vorrichtung hat dem Abbau zeitlich möglichst kurz voranzugehen. Ausgenommen sind hievon Schwimmsandgruben, in denen die Vorrichtung auch zur Entwässerung der Sande dient.
(3) Der Abbau ist in regelmäßigen Fronten zu führen, wobei die Bildung einspringender Frontwinkel möglichst vermieden werden soll. Ausnahmen kann die Berghauptmannschaft bewilligen.
(4) Beim Abbau in langen Fronten sind Abbaufortschritt und Art des Ausbaues so zu wählen, daß die Gefahr eines Verbruches vermieden wird. Die Abbaufront ist schräg zu tektonischen Klüften (Schlechten) zu stellen. Nach Anlaufen eines Abbaues ist vor der ersten Absenkung dickbankiger Hangendschichten der Ausbau zu verstärken. Benachbarte Abbaue sind so zu führen, daß keiner in die Zone erhöhten Abbaudruckes eines anderen kommt.
(5) Beim Bruchbau in mehreren Flözen oder in mehreren Scheiben muß der Abbau auf den tieferen Sohlen so weit zurückbleiben, daß er keine nachteiligen Folgen für den Betrieb auf den höheren und den nachfolgenden tieferen Sohlen haben kann.