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Gesetz vom 10. August 1923, betreffend die Durchführung und die Erhaltung von Flußregulierungen, Wildbachverbauungen, Bewässerungs- und Entwässerungsanlagen. (Allgem. Wasserbautengesetz.)
StF: LGBlVbg. Nr. 68/1923
Präambel/Promulgationsklausel
Der Vorarlberger Landtag hat beschlossen:
Gesetz vom 10. August 1923, betreffend die Durchführung und die Erhaltung von Flußregulierungen, Wildbachverbauungen, Bewässerungs- und Entwässerungsanlagen. (Allgem. Wasserbautengesetz.)
StF: LGBlVbg. Nr. 68/1923
Präambel/Promulgationsklausel
Der Vorarlberger Landtag hat beschlossen: