Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Wenn das Konto, von dem die Gerichtsgebühren einzuziehen sind, nicht von der Österreichischen Postsparkasse geführt wird, hat der Gebührenentrichter außer diesem Konto auch das Postscheckkonto der kontoführenden Bank anzugeben§ 7 AEV seit 31.01.2013 weggefallen.
Wenn das Konto, von dem die Gerichtsgebühren einzuziehen sind, nicht von der Österreichischen Postsparkasse geführt wird, hat der Gebührenentrichter außer diesem Konto auch das Postscheckkonto der kontoführenden Bank anzugeben§ 7 AEV seit 31.01.2013 weggefallen.