§ 21 AVV Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft

Abfallverbrennungsverordnung

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.07.2013 bis 31.12.2024
(1) Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2000/76/EG über die Verbrennung von Abfällen, ABl. Nr. L 332 vom 28.12.2000 S. 91, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 145 vom 31.05.2001 S. 52, umgesetzt.

(2) Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung), ABl. Nr. L 334 vom 17.12.2010 S 17, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 158 vom 19.06.2012 S 25, umgesetzt.

  1. (1)Absatz einsDurch diese Verordnung wird die Richtlinie 2000/76/EG über die Verbrennung von Abfällen, ABl. Nr. L 332 vom 28.12.2000 S. 91, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 145 vom 31.05.2001 S. 52, umgesetzt.
  2. (2)Absatz 2Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung), ABl. Nr. L 334 vom 17.12.2010 S 17, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 158 vom 19.06.2012 S 25, umgesetzt.

Stand vor dem 11.07.2013

In Kraft vom 24.05.2013 bis 11.07.2013
(1) Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2000/76/EG über die Verbrennung von Abfällen, ABl. Nr. L 332 vom 28.12.2000 S. 91, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 145 vom 31.05.2001 S. 52, umgesetzt.

(2) Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung), ABl. Nr. L 334 vom 17.12.2010 S 17, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 158 vom 19.06.2012 S 25, umgesetzt.

  1. (1)Absatz einsDurch diese Verordnung wird die Richtlinie 2000/76/EG über die Verbrennung von Abfällen, ABl. Nr. L 332 vom 28.12.2000 S. 91, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 145 vom 31.05.2001 S. 52, umgesetzt.
  2. (2)Absatz 2Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung), ABl. Nr. L 334 vom 17.12.2010 S 17, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 158 vom 19.06.2012 S 25, umgesetzt.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten