§ 30 AbpVO (weggefallen)

Abfallbehandlungspflichtenverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.10.2017 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl§ 30 AbpVO seit 06.10.2017 weggefallen. Nr. L 204 vom 21.07.1998 S. 37, in der Fassung der Richtlinie 98/48/EG, ABl. Nr. L 217 vom 05.08.1998 S. 18, notifiziert (Notifikationsnummer: 2004/180/A).

(2) Die AbfallbehandlungspflichtenVO-Novelle 2006, BGBl. II Nr. 363/2006, wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG in der Fassung der Richtlinie 98/48/EG notifiziert (Notifikationsnummer: 2006/156/A).

Stand vor dem 06.10.2017

In Kraft vom 26.09.2006 bis 06.10.2017
(1) Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl§ 30 AbpVO seit 06.10.2017 weggefallen. Nr. L 204 vom 21.07.1998 S. 37, in der Fassung der Richtlinie 98/48/EG, ABl. Nr. L 217 vom 05.08.1998 S. 18, notifiziert (Notifikationsnummer: 2004/180/A).

(2) Die AbfallbehandlungspflichtenVO-Novelle 2006, BGBl. II Nr. 363/2006, wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG in der Fassung der Richtlinie 98/48/EG notifiziert (Notifikationsnummer: 2006/156/A).

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