§ 3 VersUnfAVO (weggefallen)

Abfindung von Versehrtenrenten aus der Unfallversicherung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
Paragraph 3,

Die Verordnungen des Bundesministeriums für soziale Verwaltung

  1. 1.Ziffer einsüber die Abfindung von Versehrtenrenten aus der Unfallversicherung, BGBl. Nr. 37/1956, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 95/1966;über die Abfindung von Versehrtenrenten aus der Unfallversicherung, Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1956,, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 95/1966;
  2. 2.Ziffer 2über die Abfindung von Versehrtenrenten aus der Unfallversicherung öffentlich Bediensteter, BGBl. Nr. 130/1968,über die Abfindung von Versehrtenrenten aus der Unfallversicherung öffentlich Bediensteter, Bundesgesetzblatt Nr. 130 aus 1968,,
treten mit Ablauf des 30§ 3 VersUnfAVO seit 31.12.2021 weggefallen. Juni 1999 außer Kraft.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 01.07.1999 bis 31.12.2021
Paragraph 3,

Die Verordnungen des Bundesministeriums für soziale Verwaltung

  1. 1.Ziffer einsüber die Abfindung von Versehrtenrenten aus der Unfallversicherung, BGBl. Nr. 37/1956, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 95/1966;über die Abfindung von Versehrtenrenten aus der Unfallversicherung, Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1956,, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 95/1966;
  2. 2.Ziffer 2über die Abfindung von Versehrtenrenten aus der Unfallversicherung öffentlich Bediensteter, BGBl. Nr. 130/1968,über die Abfindung von Versehrtenrenten aus der Unfallversicherung öffentlich Bediensteter, Bundesgesetzblatt Nr. 130 aus 1968,,
treten mit Ablauf des 30§ 3 VersUnfAVO seit 31.12.2021 weggefallen. Juni 1999 außer Kraft.

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