§ 7 EntschVRi (weggefallen)

Abfassung von gerichtlichen Entscheidungen bei Verhinderung des Richters

Versionenvergleich

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Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2022 bis 31.12.9999
Ist der Schriftführer dauernd verhindert, so entfällt die Unterschrift des Schriftführers auf der schriftlichen Abfassung des Urteiles§ 7 EntschVRi seit 30.04.2022 weggefallen. Der Abfassung ist der Vermerk anzufügen: „Der Schriftführer ist an der Unterschrift dauernd verhindert.“

Stand vor dem 30.04.2022

In Kraft vom 19.12.1915 bis 30.04.2022
Ist der Schriftführer dauernd verhindert, so entfällt die Unterschrift des Schriftführers auf der schriftlichen Abfassung des Urteiles§ 7 EntschVRi seit 30.04.2022 weggefallen. Der Abfassung ist der Vermerk anzufügen: „Der Schriftführer ist an der Unterschrift dauernd verhindert.“

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