§ 5 EntschVRi (weggefallen)

Abfassung von gerichtlichen Entscheidungen bei Verhinderung des Richters

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2022 bis 31.12.9999
Insofern verkündete Beschlüsse auszufertigen sind, finden die vorstehenden Bestimmungen Anwendung§ 5 EntschVRi seit 30.04.2022 weggefallen.

Stand vor dem 30.04.2022

In Kraft vom 19.12.1915 bis 30.04.2022
Insofern verkündete Beschlüsse auszufertigen sind, finden die vorstehenden Bestimmungen Anwendung§ 5 EntschVRi seit 30.04.2022 weggefallen.

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