§ 2 EntschVRi (weggefallen)

Abfassung von gerichtlichen Entscheidungen bei Verhinderung des Richters

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2022 bis 31.12.9999
Ist das mit der Abfassung eines verkündeten Urteiles betraute Mitglied eines Senates daran dauernd verhindert, so hat ein anderes Mitglied des Senates das Urteil abzufassen§ 2 EntschVRi seit 30.04.2022 weggefallen.

Sind alle Mitglieder des Senates dauernd verhindert, so ist nach § 1 vorzugehen.

Stand vor dem 30.04.2022

In Kraft vom 19.12.1915 bis 30.04.2022
Ist das mit der Abfassung eines verkündeten Urteiles betraute Mitglied eines Senates daran dauernd verhindert, so hat ein anderes Mitglied des Senates das Urteil abzufassen§ 2 EntschVRi seit 30.04.2022 weggefallen.

Sind alle Mitglieder des Senates dauernd verhindert, so ist nach § 1 vorzugehen.

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