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Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Fahrprüfung (Fahrprüfungsverordnung - FSG-PV)
StF: BGBl. II Nr. 321/1997 (CELEX-Nr.: 391L0439, 396L0047, 397L0026)StF
Änderung
BGBl. II Nr. 115/2004 [CELEX-NR.: BGBl. II Nr. 321/199732000L0056]
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 10 , 11bis 12 und 1234 Abs. 4 des Führerscheingesetzes, BGBl. I Nr. 120/1997, wird verordnet:
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Fahrprüfung (Fahrprüfungsverordnung - FSG-PV)
StF: BGBl. II Nr. 321/1997 (CELEX-Nr.: 391L0439, 396L0047, 397L0026)StF
Änderung
BGBl. II Nr. 115/2004 [CELEX-NR.: BGBl. II Nr. 321/199732000L0056]
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 10 , 11bis 12 und 1234 Abs. 4 des Führerscheingesetzes, BGBl. I Nr. 120/1997, wird verordnet: