§ 2 FSG-PV Beurteilung der theoretischen Fahrprüfung

Fahrprüfungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.01.2013 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsEine Frage gilt nur dann als richtig beantwortet, wenn, im Falle daß es auch mehrere richtige Antworten gibt, alle erkannt und markiert worden sind; wird auch nur eine unrichtige Antwort markiert, so gilt die Frage als falsch beantwortet. Die Auswertung der Prüfung erfolgt in Punkten. Wird eine Hauptfrage richtig und die Zusatzfrage falsch beantwortet, so sind die Punkte für die Hauptfrage anzurechnen.
  2. (2)Absatz 2Alle richtigen Antworten aus den Teilbereichen „Allgemeine Fragen mit Verkehrszeichen und Vorrang“ sowie „Klassenspezifische Fragen“ sind getrennt auszuwerten. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn insgesamt mindestens 80 Prozent und für
  3. (2)Absatz 2Ein Prüfungsmodul ist positiv absolviert, wenn mindestens 80 Prozent der höchstmöglichen Punkteanzahl erreicht worden ist.

Stand vor dem 18.01.2013

In Kraft vom 31.03.2008 bis 18.01.2013
  1. (1)Absatz einsEine Frage gilt nur dann als richtig beantwortet, wenn, im Falle daß es auch mehrere richtige Antworten gibt, alle erkannt und markiert worden sind; wird auch nur eine unrichtige Antwort markiert, so gilt die Frage als falsch beantwortet. Die Auswertung der Prüfung erfolgt in Punkten. Wird eine Hauptfrage richtig und die Zusatzfrage falsch beantwortet, so sind die Punkte für die Hauptfrage anzurechnen.
  2. (2)Absatz 2Alle richtigen Antworten aus den Teilbereichen „Allgemeine Fragen mit Verkehrszeichen und Vorrang“ sowie „Klassenspezifische Fragen“ sind getrennt auszuwerten. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn insgesamt mindestens 80 Prozent und für
  3. (2)Absatz 2Ein Prüfungsmodul ist positiv absolviert, wenn mindestens 80 Prozent der höchstmöglichen Punkteanzahl erreicht worden ist.

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