§ 2 FSG-PV Beurteilung der theoretischen Fahrprüfung

Fahrprüfungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.01.2013 bis 31.12.9999

(1) Eine Frage gilt nur dann als richtig beantwortet, wenn, im Falle daß es auch mehrere richtige Antworten gibt, alle erkannt und markiert worden sind; wird auch nur eine unrichtige Antwort markiert, so gilt die Frage als falsch beantwortet. Die Auswertung der Prüfung erfolgt in Punkten. Wird eine Hauptfrage richtig und die Zusatzfrage falsch beantwortet, so sind die Punkte für die Hauptfrage anzurechnen.

(2) Alle richtigen Antworten aus den Teilbereichen „Allgemeine Fragen mit Verkehrszeichen und Vorrang“ sowie „Klassenspezifische Fragen“ sind getrennt auszuwerten. Die Prüfung gilt als bestandenEin Prüfungsmodul ist positiv absolviert, wenn insgesamt mindestens 80 Prozent und für

die „Klassenspezifischen Fragen“ mindestens 60 Prozent der höchstmöglichen Punkteanzahl erreicht wurden; bei

den „Klassenspezifischen Fragen“ der Klasse C, C+E, D, D+E sowie F (ausgenommen F in Verbindung mit anderen Klassen) und der Unterklassen C1 und C1+E müssen jedoch mindestens 80 Prozent der höchstmöglichen Punkteanzahl erreicht werden. Im Fall der Ausdehnung der Lenkberechtigung für die Klasse B auf die Klassen A oder B+E (§ 1 Abs. 3 zweiter Satz) müssen mindestens 80 Prozent der höchstmöglichen Punkteanzahl erreicht werden, damit die Prüfung als bestanden gilt. Wurde die erforderliche Punkteanzahl auch nur in einem Teilbereich nicht erreicht, so gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden und muss zur Gänze wiederholt werdenworden ist.

Stand vor dem 18.01.2013

In Kraft vom 31.03.2008 bis 18.01.2013

(1) Eine Frage gilt nur dann als richtig beantwortet, wenn, im Falle daß es auch mehrere richtige Antworten gibt, alle erkannt und markiert worden sind; wird auch nur eine unrichtige Antwort markiert, so gilt die Frage als falsch beantwortet. Die Auswertung der Prüfung erfolgt in Punkten. Wird eine Hauptfrage richtig und die Zusatzfrage falsch beantwortet, so sind die Punkte für die Hauptfrage anzurechnen.

(2) Alle richtigen Antworten aus den Teilbereichen „Allgemeine Fragen mit Verkehrszeichen und Vorrang“ sowie „Klassenspezifische Fragen“ sind getrennt auszuwerten. Die Prüfung gilt als bestandenEin Prüfungsmodul ist positiv absolviert, wenn insgesamt mindestens 80 Prozent und für

die „Klassenspezifischen Fragen“ mindestens 60 Prozent der höchstmöglichen Punkteanzahl erreicht wurden; bei

den „Klassenspezifischen Fragen“ der Klasse C, C+E, D, D+E sowie F (ausgenommen F in Verbindung mit anderen Klassen) und der Unterklassen C1 und C1+E müssen jedoch mindestens 80 Prozent der höchstmöglichen Punkteanzahl erreicht werden. Im Fall der Ausdehnung der Lenkberechtigung für die Klasse B auf die Klassen A oder B+E (§ 1 Abs. 3 zweiter Satz) müssen mindestens 80 Prozent der höchstmöglichen Punkteanzahl erreicht werden, damit die Prüfung als bestanden gilt. Wurde die erforderliche Punkteanzahl auch nur in einem Teilbereich nicht erreicht, so gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden und muss zur Gänze wiederholt werdenworden ist.

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