§ 1 EPG

Eingetragene Partnerschaft-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999

Dieses Bundesgesetz regelt die Begründung, die Wirkungen und die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (im Folgenden „eingetragene Partnerschaft“).

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.01.2010 bis 31.12.2018

Dieses Bundesgesetz regelt die Begründung, die Wirkungen und die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (im Folgenden „eingetragene Partnerschaft“).

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