§ 2 Sts-G

Stipendienstiftungs-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.12.2005 bis 31.12.9999

Aufgabe der Stipendienstiftung ist die Gewährung von Ausbildungsstipendien für alle Bereiche der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Neben der fachlichen Ausbildung sollen die Stipendiaten auch eine entsprechende Information über Österreich erhalten und so als „Botschafter der Versöhnung“ in ihren Heimatländern wirken.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.12.2005 bis 31.12.9999

Aufgabe der Stipendienstiftung ist die Gewährung von Ausbildungsstipendien für alle Bereiche der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Neben der fachlichen Ausbildung sollen die Stipendiaten auch eine entsprechende Information über Österreich erhalten und so als „Botschafter der Versöhnung“ in ihren Heimatländern wirken.

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